Allgemeine Geschäftsbedingungen der IPH

 

  1. Die IPH Handelsimmobilien GmbH ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen und lässt sich für ihre Leistungen ausschließlich vom Auftraggeber honorieren.
     
  2. Die Berater sind zur strengsten Verschwiegenheit über alle bei der Beratung bekannt gewordenen Tatsachen und Vorgänge verpflichtet.
     
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das bei der Beratung zum Einsatz kommende Know-how der IPH Handelsimmobilien GmbH nicht Dritten zu überlassen.
     
  4. Der Auftraggeber kann das vorliegende Angebot der IPH Handelsimmobilien GmbH für Druck und Verbreitung innerhalb seiner Organisation verwenden; jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet.
     
  5. Die Entwurfsvorlagen und Ausarbeitungen usw. fallen unter § 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Sie sind dem Auftraggeber nur zum eigenen Gebrauch für die vorliegende Aufgabe anvertraut. Weitergabe, Vervielfältigung und ähnliches, auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verfassers gestattet. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der IPH Handelsimmobilien GmbH.
     
  6. Wir unterstellen die Richtigkeit der uns vorgelegten Jahresabschlüsse, Inventuren und sonstigen auftragsrelevanten schriftlichen Unterlagen sowie der uns mündlich gemachten Angaben.
     
  7. Die IPH Handelsimmobilien GmbH haftet für kausal entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden.
     
  8. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die Beratungsergebnisse werden - soweit vereinbart - in einem schriftlichen Bericht niedergelegt. Beanstandungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung schriftlich und spezifiziert vorzubringen.
     
  9. Soweit nicht die Absage des Beratungstermins durch den Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Beratungsbeginn erfolgt, behalten wir uns die Berechnung eines Tagessatzes vor, falls nicht anderweitig eine Ersatzberatung durchgeführt werden kann. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
     
  10. Eine Garantie für die Auszahlung von Zuschüssen (Bund, Länder u. ä.) kann von uns nicht übernommen werden.
     
  11. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beratungsvertrag ist, wenn der Auftraggeber Kauf-mann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München.