Gerade heute sind belastbare Daten und Fakten für den Einzelhandel relevanter als je zuvor. Daher ist es umso wichtiger, dass BBE die bewährte Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium auch im Jahr 2021 fortsetzt. Gemeinsam wurden nun die „Struktur und Marktdaten im Einzelhandel“ in aktualisierter Fassung vorgelegt.
Dabei ist zu beachten, dass 2020 infolge der Pandemie ein Ausnahmejahr war, das nicht als Modell für das zukünftige Landesentwicklungsprogramm bei der Ermittlung der zulässigen Verkaufsflächen herangezogen werden kann.
Die aktuelle Ausgabe der „Struktur und Marktdaten im Einzelhandel“, die sich an die vorangegangene Studie aus 2017 anschließt, liefert daher für wachsende Branchen wie den Lebensmittelhandel, Fahrradläden oder Baumärkte Einzelhandelsdaten aus dem Jahr 2019 – also den letzten verfügbaren Stand vor der Pandemie. Diese Zahlen sind gleichzeitig Beurteilungsgrundlage für die landesplanerische Beurteilung von „Einzelhandelsgroßprojekten“ (das sind alle Verkaufsflächen von mehr als 800 m² bzw. im Lebensmittelhandel 1.200 m²). Damit können Branchen, die vor und während Corona eine steigende Kundennachfrage erleben entsprechend größere Verkaufsflächen entwickeln.
Besonders relevant ist dies für die Fahrradbranche, wo die Nachfrage explodiert. Für Branchen, die – ob coronabedingt oder nicht – stagnierende oder rückläufige Umsätze zu verzeichnen haben wird dagegen der status quo eingefroren. Diese müssen nicht befürchten, dass sie ab sofort geringere Flächen genehmigt bekommen.